Liebe Besucher der HOMBURGER HOCHZEITSMESSE! Wir freuen uns über Ihren Besuch der Veranstaltung und sind bemüht Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Bitte beachten Sie deshalb unsere Hausordnung. Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der Veranstaltung mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern, das Gelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
Gültigkeit der Hausordnung
Die Besucher der HOMBURGER HOCHZEITSMESSE bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Diese Hausordnung hängt im Eingangsbereich des SAALBAUS aus und kann vor dem Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jeden gültig, der sich auf dem Gelände der Veranstaltung aufhält.
Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften
Dem Veranstalter und dessen Vertretern steht auf dem gesamten Gelände der Veranstaltung das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Den Anweisungen des Inhabers des Hausrechts und dessen Vertretern und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten!
Eintritt
Der Eintritt zu der Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst vorzuweisen. Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt zur Veranstaltung.
Jugendschutz und Altersgrenzen
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände der Veranstaltung gewährt.
Mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Ordnungsdienst ist befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und Besuchern mit unzulässigen Speisen oder Getränken den Zutritt zu verwehren.
Alkoholische Getränke
Alkoholische Getränke werden auf dem Gelände der Veranstaltung nur an Besucher über 18 Jahren nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises abgegeben.
Verhalten
Auf dem Gelände der Veranstaltung hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Treppen, Aufgänge, Wege etc. sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
Müllentsorgung
Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird vom Ordnungsdienst überwacht und ggf. entsprechend geahndet.
Verboten ist u.a.
- das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern und – Flaschen, sowie das Mitbringen von Getränkedosen;
- jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen;
- das Mitführen von Waffen jeglicher Art;
- das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.);
- das Entzünden von offenem Feuer und ebenfalls das Rauchen innerhalb des Gebäudes (Tabakwaren UND Verdampfer);
- das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art;
- das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden;
- die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten;
- das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind;
- das Mitbringen von sperrigen und gefährlichen Gegenständen;
- bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
- bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
Der Inhaber des Hausrechts und dessen Vertreter behalten sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst darf Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Gelände der Veranstaltung verweigern. Wird ein Besucher aus oben genannten Gründen vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder nicht zugelassen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.
Ausschluss
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände der Veranstaltung eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt, ist der Inhaber des Hausrechts oder dessen Vertreter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht sie von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
Sachschäden und Fundsachen
Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst anzuzeigen. Auf dem Gelände der Veranstaltung gefundene Gegenstände sind beim Ordnungsdienst abzugeben.
Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher und Pressevertreter
Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen auf dem Gelände der Veranstaltung ist ohne Genehmigung des Veranstalters ausnahmslos verboten. Zuwiderhandlungen können rechtlich verfolgt werden. Professionelle Video-/Fotokameras und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen ohne Genehmigung (formloser Antrag per E-Mail an: info@homburger-hochzeitsmesse.de) des Veranstalters nicht auf das Gelände der Veranstaltung eingebracht werden. Ein Verstoß kann zum Verweis von der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst führen.
Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung der HOMBURGER HOCHZEITSMESSE, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
Parken
Fahrzeuge können auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abgestellt werden. Der Inhaber des Hausrechts übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge. Auf dem Gelände der Veranstaltung und in unmittelbarer Umgebung (vor dem Haupteingang) herrscht Parkverbot.
Einbringen von NICHT genehmigten Werbemitteln
Auf dem Gelände der HOMBURGER HOCHZEITSMESSE (Räumlichkeiten und Außenflächen des Saalbaus) ist es ohne Genehmigung des Veranstalters NICHT gestattet, Werbemaßnahmen, welche insbesondere in Zusammenhang mit der Thematik HOCHZEIT in Verbindung gebracht werden können (Akquise, Flyer, Broschüren, Visitenkarten, Textilien mit Werbeaufdruck, o.ä.) durchzuführen, zu tragen und/oder entsprechendes Material in Umlauf zu bringen. Diese nicht genehmigten Maßnahmen werden als Erschleichung von Leistung bewertet.
Zuwiderhandlungen werden mit dem Ausschluss von der Veranstaltung „belohnt“ und das entsprechende Material ggf. vernichtet. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.
Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und beste Unterhaltung!
gez. Der Veranstalter