Auf dem Gelände der HOMBURGER HOCHZEITSMESSE (Räumlichkeiten und Außenflächen des Saalbaus) ist es ohne Genehmigung des Veranstalters NICHT gestattet, Werbemaßnahmen, welche insbesondere in Zusammenhang mit der Thematik HOCHZEIT in Verbindung gebracht werden können (Akquise, Flyer, Broschüren, Visitenkarten, Textilien mit Werbeaufdruck, o.ä.) durchzuführen, zu tragen und/oder entsprechendes Material in Umlauf zu bringen. Diese nicht genehmigten Maßnahmen werden als Erschleichung von Leistung bewertet.
Zuwiderhandlungen werden mit dem Ausschluss von der Veranstaltung „belohnt“ und das entsprechende Material ggf. vernichtet. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.